Es gibt nur den einen Kuchen. Wer wie viel davon bekommt, das regelt der Staat – und jeder anders. Deutschland ist laut der Verfassung, die es sich gegeben hat, ein Sozialstaat.
Was das heißt, erklärt Professor Dr. Thomas Beyer von der Technischen Hochschule: Der Staat muss Vorsorge zur Existenzsicherung treiben.
„Wir alle haben ein gutes Gespür dafür, was es heißt, nicht sicher zu sein und Angst um die Existenz zu haben“, sagt der Jurist vor 22 Hörern der Straßenkreuzer Uni im Südstadtforum. Aber nicht nur für Essen, Kleidung und ein Dach über dem Kopf muss der Sozialstaat sorgen, sondern Bedürftigen auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewähren.
„Aber heißt das Oper – oder nur Kino?“ Darüber könne man streiten und darüber müsse man diskutieren, sagt Thomas Beyer. Unstrittig sind, zumindest hierzulande, die Systeme der sozialen Sicherung: Kranken- und Unfallversicherung, Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Aber auch offene Baustellen gibt es im Sozialstaat. „Arm trotz Arbeit, das darf kein Modell sein“, prangert der frühere SPD-Landtagsabgeordnete an und nennt auch die prekäre Lage vieler Alleinerziehender. „Die Politik sagt, wir haben das doch gelöst – aber die Umsetzung und die Finanzierung sind nicht gesichert. Und dann wundern sich Politiker, wenn die Menschen sagen: Was erzählt ihr uns da?“